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Immobilienmakler Frank Baur aus Weingarten/Ravens- burg kündigt Verfassungsbeschwerde gegen die von der SPD geplante Einführung des sog. Bestellerprinzips beim Verkauf von Immobilien an
„Auch wenn naturgemäß noch kein veröffentlichter Gesetzesentwurf nebst Be- gründung vorliegt, kann bereits jetzt als gesichert gelten, dass die verfassungs- rechtlichen Bedenken gegen ein solches Vorhaben sehr groß sind. Anders als im Bereich der Wohnungsvermietung, hinsichtlich derer das Bundesverfassungsge- richt die Einführung des sog. Bestellerprinzips gebilligt hat, ist der Grundrechts- eingriff bei der Einführung desselbigen für den Bereich des Verkaufs deutlich in- tensiver. Auch erscheint sehr fraglich, ob die Ausführungen des Bundesverfas- sungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs in dessen Be- schluss vom 29.06.2016, Az. 1 BvR 1015/15, namentlich unter Rn. 70 und 80ff, tatsächlich auf ein Bestellerprinzip für den Bereich Verkauf hinreichend übertragbar sind. Vielmehr dürfte eher das Gegenteil der Fall sein!"
Heidelberg, den 26.02.2019
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 26.02.2019 von Dr. Lipinski
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