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Eilantrag gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht - Befangenheits- antrag gegen Verfassungsrichterin Susanne Baer eben-falls eingereicht
Anfang der 46. KW hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski im Auftrag der Beschwerde- führerin Hedwig von Beverfoerde einen Eilantrag gegen das Netzwerkdurchset- zungsgesetz und auch einen Befangenheitsantrag gegen die Bundesverfas- sungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer beim Bundesverfassungsgericht einge- reicht.
Einzelheiten können dem nachfolgenden Link entnommen werden:
Heidelberg, den 03.12.2018
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 29.11.2018 von Dr. Lipinski
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