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Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Kein Zweifel: Die direkte Demokratie ist im Kommen. In allen Bundesländern steigt die Anzahl von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. In fast allen Bundesländern steigt auch die Zahl von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden. Die heftigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Bau des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ ist mittlerweile das bekannteste Symbol für Forderungen nach einem Mehr an Bürgerbeteiligung. Die grün-rote Landesregierung hat sich darauf verständigt, die hohen Hürden für Bürgerbe- gehren und Bürgerentscheide in Baden-Württemberg zu senken.

Erreicht ein Bürgerbegehren die erforderliche Stimmenzahl, stellt sich für den einzelnen Gemeinderat und auch für den Gemeinderat als Gremium die Frage, ob das Bürgerbegehren rechtlich überhaupt zulässig ist. Im Falle einer Ungültigkeits- erklärung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat stellt sich für die Vertrau-enspersonen des Bürgerbegehrens wiederum die Frage, ob hiergegen mit Erfolg gerichtlich vorgegangen werden kann.

Als Anwalt, der sich seit gut 10 Jahren wissenschaftlich mit Fragestellungen direkter Demokratie befasst, stehe ich Ihnen sowohl für die juristische Verteidi- gung als auch für die juristische „Abwehr“ von Bürgerbegehren und Bürgerent- scheiden als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Das Tätigkeitsfeld reicht von der Erstellung von Rechtsgutachten bis zur gerichtlichen Vertretung. Selbstverständlich vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen für Sie aber bereits im Vorfeld eines Bürgerbegehrens, damit Ihr Bürgerbegehren insbesondere nicht an den nicht zu unterschätzenden formalen Hindernissen scheitert.

Ob Sie Gemeinderat, Bürgermeister oder Vertrauensperson eines Bürgerbe- gehrens sind, ich werde Ihre Interessen von Anfang an effektiv vertreten. Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail!


Dr. Uwe Lipinski Telefon: 06221/6500584 eine E-Mail schreiben

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