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Klarstellung von RA Dr. Lipinski in Sachen Bürger- begehren gegen das geplante Islamzentrum

Rechtsanwalt Dr. Lipinski tritt einem teilweise im Internet entstandenen unrichti- gen Eindruck entgegen, demzufolge er von der Stadt München beauftragt worden sein könnte, die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen das geplante Islamzentrum zu prüfen. Soweit dies unter

http://www.pi-news.net/2014/09/muenchen-der-kampf-um-das-buergerbegehren-gegen-das-islamzentrum-ist-voll-entbrannt/

teilweise zumindest angedeutet wird, insbesondere auch in den dortigen Kommentaren, ist darauf hinzuweisen, dass dies unrichtig ist.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski wurde am 18.09.2014 von einem Journalisten des Münchener Merkur telefonisch kontaktiert. In einem längeren Telefongespräch mit diesem Journalisten wurde Rechtsanwalt Dr. Lipinski nach seiner rechtlichen Einschätzung befragt. Im anschließend erschienen Artikel des Münchner Merkurs wurde dann eines der Argumente von Rechtsanwalt Dr. Lipinski dargelegt und entsprechend zitiert.

Unrichtig ist, dass Rechtsanwalt Dr. Lipinski von der Stadt München beauftragt worden wäre, die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Aufgrund meiner Schwerpunkte (Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Menschenrechtskonvention) kommt es immer wieder mal vor, dass mich Journalisten zu verschiedenen Themen befragen, die einen rechtli- chen Hintergrund haben (vgl. z.B. http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ha&dig=2014%2F07%2F15%2Fa0133&cHash=847f9427e0bdd6ea362fdb8baeb54960)
Solche Anfragen setzen nicht unbedingt ein Mandatsverhältnis voraus. Mir ist nicht bekannt, ob überhaupt und ggf. wer einen Rechtsanwalt beauftragt hat, das besagte Bürgerbegehren gutachterlich auf seine rechtliche Zulässigkeit zu prüfen."

Heidelberg, den 27.09.2014
Rechtsanwalt Dr. Lipinski



Eingestellt am 27.09.2014 von Dr. Lipinski
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