Beamtenrecht und Recht des öffentlichen Dienstes
Streitigkeiten zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn gibt es häufig im Zusammenhang mit dienstlichen Beurteilungen, Beförderungen oder der Genehmigung von Nebentätigkeiten. Von zunehmender Bedeutung ist auch die Überprüfung von Beihilfebescheiden (z.B. Kostenübernahme für alternative Heilmethoden oder Kostenübernahme aufgrund von Fürsorgeverpflichtung) und die Beratung und Vertretung in Disziplinarverfahren. Auch bei Versetzungen, Abordnungen, Mobbing am Arbeitsplatz oder bei der Kürzung von Bezügen bei Dienstunfähigkeit sollte man unbedingt anwaltlichen Rat einholen.
Ein weiterer klassischer Fall des Beamtenrechts ist die sog. Konkurrentenklage: Sie haben sich aufgrund Ihrer sehr guten Qualifikation auf eine Beamtenstelle beworben und rechnen fest mit einer Zusage, die jedoch ein Mitbewerber erhält. Dann ist absolut unverzügliches Handeln geboten! Die rechtliche Prüfung, ob ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Sicherungsanordnung beim Verwaltungsgericht zu empfehlen ist, wird von mir für Sie vorrangig und unverzüglich vorgenommen.
Bei Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes findet, anders als bei Beamten, das Zivil- und Arbeitsrecht Anwendung. Durch meine anwaltliche Erfahrung im Beamtenrecht sind mir auch die rechtlichen Probleme und Besonderheiten von Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst vertraut. Daher bin ich ihr richtiger Ansprechpartner sowohl bei Fragen zu Tarifverträgen (TVöD, TV-L, BAT) als auch bei Übernahmen in das Beamtenverhältnis und Eilverfahren vor Arbeitsgerichten.
Sie sind Angehöriger des öffentlichen Dienstes und haben Probleme mit Ihrem Dienstherrn oder Fragen zu Ihrem dienstlichen Status? Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls telefonisch oder hier über den Kontaktbutton!
Aktuelles
Die heutige Pressemitteilung ist als PDF beigefügt. Für etwaige Rückfragen steht Rechtsanwalt Dr....
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