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Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid

In fast allen Bundesländern steigt die Zahl von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden seit Jahren an. Beispiele aus jüngster Zeit sind der Volksentscheid zur sog. Schulreform in Hamburg (18.07.2010), der Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern (04.07.2010) oder der Volksentscheid gegen die Privatisierung der Wasserversorgung in Berlin (13.02.2011). Lange Jahre war Baden-Württemberg das plebiszitäre „Schlusslicht“, fand doch hier seit Gründung des Landes im Jahre 1952 hier kein einziger Landesvolksentscheid statt. Nach dem Regierungswechsel vom 27.03.2011 soll es zum ersten Mal in der Geschichte Baden-Württembergs einen Landesvolksentscheid über das Bahnprojekt Stuttgart 21 geben; abgestimmt wird über eine Gesetzesvorlage des Parlaments (sog. Referendum). Zudem will die neue grün-rote Regierung die derzeit geltenden hohen Hindernis-Quoren der Volksgesetzgebung senken.

Referenden und Volksgesetzgebung auf Landesebene bieten sowohl für den „einfachen Bürger“ als auch für die politischen Parteien eine völlig neue Möglichkeit, politische Forderungen durchzusetzen, für die es im Parlament keine Mehrheit gibt. Allerdings stehen die Initiatoren einer Volksinitiative/ eines Volksbegehrens vor der Schwierigkeit, einen juristisch „wasserdichten“ Gesetzestext zu formulieren, um eine erfolgreiche Anfechtung vor dem jeweiligen Verfassungsgericht zu verhindern. Umgekehrt steht die jeweilige Landesregierung und teilweise auch das Landesparlament vor der Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit einer Volksinitiative/ eines Volksbegehrens zu überprüfen.

Derzeit fechte ich u. a. im Auftrage Hamburger Stimmberechtigter den Volksentscheid in Hamburg zur Schulreform an, dessen Gültigkeit am 20.06.2011 vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht mündlich verhandelt wird. (Zum Volksentscheid über die Einführung der Primarschule in Hamburg siehe auch unter Pressemitteilungen.)

Sie sind Initiator einer Volksinitiative/ eines Volksbegehrens und wollen den juristisch sichersten Weg für Ihre Abstimmungsvorlage gehen? Denn Sie wollen natürlich nicht umsonst zahlreiche Unterschriften gesammelt haben, und zudem wollen Sie den politischen „Flurschaden“ verhindern, der einträte, wenn das Verfassungsgericht Ihre Vorlage als verfassungswidrig verwerfen sollte? Oder Sie sind Vertreter eines Ministeriums und benötigen ein Rechtsgutachten zu der Frage, ob eine bestimmte Volksinitiative/ ein bestimmtes Volksbegehren verfassungskonform oder verfassungswidrig ist? Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail!


Dr. Uwe Lipinski Telefon: 06221/6500584 eine E-Mail schreiben

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