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Urteile und gerichtliche Verfahren

Derzeit bin ich u. a. Verfahrensbevollmächtigter/ Prozessbevollmächtigter in folgenden Verfahren:

1. HVerfG 3/10

In dem Volksentscheid-Anfechtungsverfahren hat das Hamburgische Verfassungsgericht mündlichen Verhandlungstermin bestimmt auf

Montag, den 20.06.2011 um 10.15 Uhr.

Gerügt werden u. a. Verfassungsverstöße gegen das sog. Koppelungsverbot, das Finanztabu der Hamburgischen Verfassung und den Grundsatz der Stimmrechtsgleichheit. Die Anfechtung des Hamburgischen Volksentscheids über die Schulreform vom 18.07.2010 ist, soweit ersichtlich, seit Jahrzehnten der erste Fall, über den vor einem Landesverfassungsgericht mündlich verhandelt wird.

Siehe hierzu auch die Rubrik Pressemitteilungen und die folgenden Links:

http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ha&dig=2011%2F02%2F28%2Fa0036&cHash=d3b30e259e

http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ha&dig=2011%2F02%2F23%2Fa0175&cHash=d669df279b

2.

(Az.: noch nicht bekannt)
Bürger der Europäischen Union dürfen gemäß einer einfachgesetzlichen Regelung in Bayern auch an bayerischen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden teilnehmen. Entsprechendes gilt auch für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf der Ebene der Landkreise. Dies steht im klaren Widerspruch zu Art. 7 II BV und Art. 12 III BV, die die Teilnahmeberechtigung an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ausdrücklich den Staatsbürgern vorbehalten.

Die entsprechende Popularklage wird beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Auftrage zweier Mandanten Ende Juni 2011, d.h. nach dem o. e. mündlichen Verhandlungstermin am 20.06.2011, eingereicht werden.

3. Verfassungsbeschwerde gegen die „EURO-Rettungsschirme“ vor dem Bundesverfassungsgericht

Nähere Angaben hierzu werden Sie an dieser Stelle in Kürze erfahren.


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