Kommunalrecht
Sowohl Gemeinderäte, Gemeinderatsfraktionen, Aufsichtsbehörden als auch der „einfache Bürger“ benötigen regelmäßig anwaltliche Hilfe zur Bewältigung der vielfältigen juristischen Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen insbesondere der sog. kommunale Verfassungsstreit, die Erstellung von Rechtsgutachten zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren sowie die rechtliche Überprüfung kommunaler Satzungen. Ob Sie Gemeinderat, Bürger, Initiator eines Bürgerbegehrens oder Vertreter einer Behörde sind: Vertrauen Sie mir die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen an!
Aufgrund meiner Erfahrungen als Rechtsanwalt im Kommunalrecht kann ich jedem Mandanten nur empfehlen, den anwaltlichen Rat möglichst frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Denn wie in anderen Rechtsgebieten auch lassen sich die rechtlichen Probleme vielfach bereits außergerichtlich lösen.
Sie haben als Bürger, als Gemeinderat oder als Initiator eines Bürgerbegehrens ein kommunalrechtliches Problem? Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail!
Aktuelles
18 Jahre alter ungeimpfter Abiturient eines Berliner Internats erhält Zwangsgeldbescheid der Berliner Verwaltung - Ebenso Betretungsverbot für seine Schule angedroht
Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertritt die Interessen eines 18 Jahre alten Berliner Abiturienten, der e...
Großer Erfolg für die Stadt Weinsberg und alle Weins- berger Bürger - Bürgermeisterwahl auch durch den Verwaltungsgerichtshof für ungültig erklärt - Bestätigung des Ergebnisses des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom August 2021
Die gestrige mündliche Verhandlung vor dem 1. Senat des Verwaltungsgerichts- hofs hatte es bereits ...
Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26.09.2021
Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat im eigenen Namen gegen einen Beschluss des Wahlprüfungsausschusses de...
Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertritt die Interessen eines 18 Jahre alten Berliner Abiturienten, der e...
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Die gestrige mündliche Verhandlung vor dem 1. Senat des Verwaltungsgerichts- hofs hatte es bereits ...
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