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Kommunalrecht

Sowohl Gemeinderäte, Gemeinderatsfraktionen, Aufsichtsbehörden als auch der „einfache Bürger“ benötigen regelmäßig anwaltliche Hilfe zur Bewältigung der vielfältigen juristischen Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen insbesondere der sog. kommunale Verfassungsstreit, die Erstellung von Rechtsgutachten zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren sowie die rechtliche Überprüfung kommunaler Satzungen. Ob Sie Gemeinderat, Bürger, Initiator eines Bürgerbegehrens oder Vertreter einer Behörde sind: Vertrauen Sie mir die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen an!

Aufgrund meiner Erfahrungen als Rechtsanwalt im Kommunalrecht kann ich jedem Mandanten nur empfehlen, den anwaltlichen Rat möglichst frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Denn wie in anderen Rechtsgebieten auch lassen sich die rechtlichen Probleme vielfach bereits außergerichtlich lösen.

Sie haben als Bürger, als Gemeinderat oder als Initiator eines Bürgerbegehrens ein kommunalrechtliches Problem? Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail!


Dr. Uwe Lipinski Telefon: 06221/6500584 eine E-Mail schreiben

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