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Gewerbliches Mietrecht

Für gewerbliche Mieter ist der langfristige Bestandsschutz ihres gewerblichen Mietvertrages häufig besonders wichtig, denn der Verlust des Gewerberaums kann den Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage bedeuten. Dies umso mehr als das Mietrecht den gewerblichen Mieter – anders als den Mieter von Wohnraum – nicht besonders schützt. Insbesondere gelten für gewerbliche Mietverhältnisse nicht die Kündigungsschutzvorschriften der §§ 573, 569 BGB und auch nicht die §§ 557 ff BGB zur Regelung einer Mieterhöhung. Daher kommt der Gestaltung des gewerblichen Mietvertrages eine zentrale Bedeutung zu, zu- mal gewerbliche Mietverhältnisse im Regelfall für lange Zeiträume abgeschlossen werden.

Streitpunkte im gewerblichen Mietrecht sind meist die Nebenkosten- und Heiz- kostenabrechnung, die Minderung des Mietzinses aufgrund von Mängeln und die Durchführung von Schönheitsreparaturen. Oft ist im Mietrecht auch die Verein- barkeit einzelner Vertragsklauseln mit den §§ 305 ff BGB (sog. Inhaltskontrolle) streitig.

Sie sind gewerblicher Mieter oder Vermieter und wollen einen juristisch nicht angreifbaren gewerblichen Mietvertrag abschließen? Oder Sie sind gewerblicher Mieter und zweifeln die Umlagefähigkeit einzelner Positionen in der Nebenko-stenabrechnung Ihres Vermieters an? Oder Sie sind gewerblicher Vermieter, der gegenüber seinem gewerblichen Mieter die fristlose Kündigung aussprechen will? Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail!


Dr. Uwe Lipinski Telefon: 06221/6500584 eine E-Mail schreiben

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