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Verwaltungsgericht Karlsruhe übte in der mündlichen Verhandlung deutliche Kritik an der vom Regierungs- präsidium erteilten Plangenehmigung - Annahme des Vergleichs durch die Klägerseite noch offen
In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Gericht deutlich zu erkennen gegeben, dass es "gravierende Abwä- gungsmängel" bei der am 17.04.2013 vom Regierungspräsidium erteilten Ge- nehmigung sieht. Der Vorsitzende sprach von "gravierenden Abwägungsmängeln". Auch der genaue Inhalt der Plangenehmigung sei teilweise unklar, da zu unbe- stimmt.
Trotz dieser klaren Aussage wurde eine gütliche Einigung abgeschlossen, deren Wirksamkeit derzeit noch davon abhängt, ob der Vergleich von der Klägerseite widerrufen wird. Der Vergleich ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt und sieht eine Aufteilung der Gerichtskosten i. H. v. jeweils 1/3 zwischen dem Beklagten, dem beigeladenenen Flugsportring Kraichgau e. V. und dem Kläger vor.
Ob der Vergleich widerrufen wird, wird innerhalb der nächsten Woche auf dieser Homepage veröffentlicht werden.
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Heidelberg, den 29.05.2013
GerichtlicherVergleichsvorschlagvom29.05.2013.pdf (30,80 kb)
Eingestellt am 29.05.2013 von Dr. Lipinski
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