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Deutliche Kritik an der Eilentscheidung des Bundes- verfassungsgerichts vom 10.02.2022 zum Covid-Teilimpfpflichtgesetz

Im Verfahren 1 BvR 2649/21 wird die Beschwerdeführergruppe gegen die deutlich kritikwürdige Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.02.2022 vorgehen. Sowohl gegen diese Entscheidung als auch gegen das Gesetz selber wird der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof angerufen werden.

Alle ca. 50 betroffenen Beschwerdeführer sind bereit, diesen Weg zu gehen.

Es wurde "nur" der Eilantrag abschlägig entschieden. Beide (!) Hauptsachever- fahren sind unverändert in Karlsruhe anhängig.

In der Anlage zu dieser Presseerklärung wird eine ausführlichere Darlegung der rechtlichen Angriffspunkte erfolgen.

Heidelberg, den 17.02.2022

Dr. Uwe Lipinski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


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Eingestellt am 17.02.2022 von Dr. Lipinski
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