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Kompromiss im Umwidmungsrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wird rechtskräftig
Im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die vom Regierungspräsidium Karlsruhe erteilte Umwidmungsgenehmigung hat die Klägerseite sich nach intensiven Überlegungen dazu entschieden, den gerichtlichen Vergleich nicht zu widerrufen. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Da-
mit ist der Vergleich wirksam und rechtskräftig."
mit ist der Vergleich wirksam und rechtskräftig."
Der genaue Inhalt des Vergleichs kann der Pressemitteilung vom 29.05.2013
auf dieser Homepage entnommen werden.
Heidelberg, den 05.06.2013
Eingestellt am 05.06.2013 von Dr. Lipinski
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