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Bundesverfassungsgericht leitet Verfassungsbeschwer- de und Eilantrag gegen das bereichsbezogene Impf- pflichtgesetz zur Stellungnahme an im Ganzen mehr als 30 Einrichtungen weiter
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Dies ist ein wichtiger Etappensieg! Eine solche Weiterleitung, zumal bei sog. Rechtssatzverfassungsbeschwerden, ist in der Praxis die absolute Ausnahme. Erfreulich ist es auch, dass das Gericht diesen anderen Beteiligten nur eine Stellungnahmefrist bis zum 02.02.2022 gesetzt hat."
Heute wurden die Verfassungsbeschwerde und der Eilantrag begründet und die Begründung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Die von Rechtsanwalt Dr. Lipinski nunmehr auf rund 50 Beschwerdeführer ange- wachsene Beschwerdeführergruppe begrüßt es im Grundsatz auch, dass das Gericht den anderen Verfahrensbeteiligten Fragen gestellt hat.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Das ist im Grundsatz völlig richtig und wird von unserer Seite aus sehr begrüßt. Wir werden jedoch, analog dem österreichen Verfassungsgerichtshof, zeitnah um eine Vervollständigung der Fragen bitten. In unserem bisherigen Vortrag befassen wir uns u.a. auch intensiv mit Fragen der natürlichen Immunität, mit den strukturellen Problemen bei der Impfschadens- meldung in Deutschland sowie mit der derzeitigen massiven Übersterblichkeit in Deutschland, für die es bislang überhaupt keine zufriedenstellende offizielle Erklärung gibt und die dringend weiterer Untersuchungen bedarf. Ferner wollen wir das Bundesverfassungsgericht bitten, mindestens einen Impfschadensver- band die Stellungnahme zu ermöglichen."
Heidelberg, den 31.01.2022
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 31.01.2022 von Dr. Lipinski
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