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Weitere Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen die bereichsbezogene Impfpflicht eingereicht - abschließende Begründung innerhalb der nächsten Woche geplant

Am 14.01.2022 wurde eine weitere umfassene Beschwerdebegründung im Verfassungsbeschwerde- und -eilverfahren gegen das bereichsbezogene Impfpflichtgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Mittelpunkt standen erneut medizinische Sachverhalte, insbesondere die mildere Omikronvariante, neueste medizinische Studien zur Corona-Thematik sowie, erstmalig im größeren Umfange, die strukturellen und offenbar politisch gewollten Probleme in Deutschland im Bereich der Impfschadensmeldung. Ferner wurde teils auch der juristische Vortrag vertieft, insbesondere Verstöße gegen die Wesentlichkeitstheorie/ die Parlamentsvorbehaltslehre erweitert. Es ist geplant, binnen einer Woche die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache abzuschließen und auch noch die Eilantragsbegründung einzureichen. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Es wäre ein Bruch mit allen bisherigen Grundsätzen des Verfassungsrechts, wenn das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz gutheißen würde. In diesem unwahrscheinlichen Fall müsste Menschenrechtsbeschwerde beim Straßburger Gerichtshof eingereicht werden."

Die anfänglich aus 23 Personen bestehende Klägergruppe ist mittlerweile auf gut 50 Personen angewachsen. Neben weiteren Beamten sind eine minderjährige Praktikantin und ein Pflegedienst hinzugekommen.

Heidelberg, den 15.01.2022

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 15.01.2022 von Dr. Lipinski
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