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Anfechtung des Volksentscheids zur sog. Schulreform
Verhandlungstermin im Verfahren HVerfG 3/10 (Anfechtung des Volksentscheids zur sog. Schulreform)
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine mündliche Verhandlung auf
Montag, den 20. Juni 2011 um 10.15 Uhr
im Plenarsaal (Raum 201) des Gebäudes des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestimmt. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Lipinski ist die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung ein klarer Hinweis darauf, dass das Hamburgische Verfassungsgericht die juristischen Argumente der Antragsteller ernst nimmt. „Diejenigen, die noch vor einigen Monaten ohne detaillierte Kenntnis der Klageschrift behauptet haben, dass die Argumente weder Hand noch Fuß hätten, haben sich geirrt! Zudem ist es ein gutes Zeichen, dass im Rechtsstaat auch Volksentscheide nicht völlig der verfassungsgerichtlichen Kontrolle entzogen sind!“
Pressevertretern steht Rechtsanwalt Dr. Lipinski für etwaige Rückfragen gerne zur Verfügung.
Eingestellt am 23.05.2011 von Dr. Lipinski
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