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Polizeipräsidium Ludwigsburg korrigiert sich selber im Widerspruchsverfahren - Impfzwang- und Corona-Maß- nahmengegner Hans Tolzin gewinnt im Widerspruchs- verfahren
Nunmehr erging ein Abhilfebescheid, mit dem der Kostenbescheid aufgehoben worden ist. Zudem wurde die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig erklärt. Der entsprechende Antrag im Klageverfahren konnte daher für erledigt erklärt werden.
Begründet wurde der Abhilfebescheid damit, dass dem polizeilichen Handeln in Wahrheit ein repressives Handeln zu Grunde gegelegen habe und es sich nicht um ein präventives polizeiliches Handeln gehandelt habe.Für repressives polizei- liches Handeln sei jedoch keine Kostenerhebung möglich.
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski: "Wir freuen uns sehr über diesen ersten Teilerfolg und sind einigermaßen zuversichtlich, dass auch die übrigen Sachverhalte zu unseren Gunsten schlussendlich im nächsten Jahr entschieden werden. Wir werden nunmehr nochmals zur späten Klageerwiderung der Gegenseite Stellung beziehen. Es ist wichtig, dass die gesamte Corona-Politik und auch die Art und Weise von deren Ausführung im konkreten Fall gerichtlich überprüft wird. Dass einem Widerspruch bereits außergerichtlich abgeholfen wird, ist sehr erfreulich, aber die Ausnahme."
Über den weiteren Verlauf des gerichtlichen Verfahrens wird auf dieser Homepage informiert werden.
Heidelberg, den 11.11.2021
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 11.11.2021 von Dr. Lipinski
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