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Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt eine ganze Reihe an Bußgeldbestimmungen - Frühere Bußgeld- bestimmungen in Thüringen u.a. zur sog. Maskenpflicht und zur Kontaktdatenangabenpflicht verfassungswidrig

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Tage eine ganze Reihe an Bußgeldbestimmungen für verfassungswidrig erklärt. Auf diese Weise dürften eine Vielzahl an Thüringer Bußgeldbescheiden verfassungswidrig gewesen sein. Der Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung mit einem Verstoß ge- gen Art. 103 II GG begründet.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Die Entscheidung ist zumindest ein erster Schritt. Ob und in welchem Maße die Entscheidung auch auf andere Bundesländer übertrag- bar ist, muss nun in jedem Einzelfall geprüft werden. Bedauerlich ist, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof keine Beweisaufnahme durchgeführt hat in Sachen Zuverlässigkeit und Reichweite der Aussagekraft der PCR-Tests. Diese u. a. Thematiken sollte unbedingt in allen Corona-Verfahren (weiterhin) forciert werden."

Das Urteil ist mittlerweile auch auf der Homepage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs unter

http://www.thverfgh.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&thverfgh&entscheidungen

veröffentlicht.

Heidelberg, den 01.03.2021

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 01.03.2021 von Dr. Lipinski
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