Dr. Uwe Lipinski Telefon: 06221/6500584 eine E-Mail schreiben

Aktuelles

Bundesverwaltungsgericht bestätigt seine ständige Rechtsprechung hinsichtlich des § 1 Abs. 3 BauGB
Mit Beschluss vom 15.03.2012 (Az.: BVerwG 4 BN 9.12) hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisher...
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stärkt die Kompetenzen der Oberbürgermeister von Gemeinden, die zugleich untere Baurechtsbehörde sind
Mit Urteil vom 09.03.2012, Az. 1 S 3326/11 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschi...
Auftrag für die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde erteilt
Nach Zurückweisung der eingelegten Anhörungsrüge ist Rechtsanwalt Dr. Lipinski beauftragt worden, ...
Herzlich willkommen auf der Homepage von Rechtsanwalt Dr. Lipinski!

Als junger und leistungsfähiger Anwalt in einer modern eingerichteten Anwaltskanzlei berate ich Sie kompetent und engagiert unter Beachtung Ihrer individuellen Ansprüche, Ziele und Bedürfnisse.
Ich vertrete sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und Behörden. Auf den folgenden Internetseiten biete ich Ihnen einen umfangreichen Einblick in meine Anwaltskanzlei, deren Mitarbeiter und Kooperationspartner. Klicken Sie am besten gleich auf den Button mit dem Rechtsgebiet, das für Sie von Interesse ist. Meine Kanzlei befindet sich in zentraler Lage unmittelbar beim Amts- und Landgericht Heidelberg. Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihr Interesse an meiner Kanzlei und freue mich, wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen.

Die wichtigsten Rechtsgebiete des Verwaltungsrechts sind das

sowie
  • das Schulrecht.