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Jahresvorausschau für 2024, betreffend das sog. "Masernschutzgesetz" und das Menschenrechtsbe- schwerdeverfahren gegen das Covid-Teilimpfpflichtge-setz

Anlässlich des Jahreswechsels 2023/24 teilt Rechtsanwalt Dr. Lipinski in Form einer Jahresvorausschau folgende Informationen mit, betreffend das sog. "Masernschutzgesetz" und das Menschenrechtsbeschwerdeverfahren gegen das Covid-Teilimpflichtgesetz.

1. Zwangsgeldandrohungen gegen Eltern ungeimpfter Schüler
Im neuen Jahr 2024 ist fest damit zu rechnen, dass es bundesweit zumindest in Eilverfahren mehrere Entscheidungen von Verwaltungsgerichtshöfen und Oberverwaltungsgerichten zu der Frage geben wird, ob das sog. "Masernschutzgesetz" auch in Form von Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzungen vollstreckt werden kann. Derzeit führt Rechtsanwalt Dr. Lipinski zu dieser Frage u.a. ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Mit einer Entscheidung dürfte jedenfalls im Frühjahr 2024 zu rechnen sein.

Ungeachtet eines (vermutlich) Obiter dictums des VGH München in seinem Eilbeschluss vom 21.09.2023 – 20 CS 23.1432 und ungeachtet eines Hinweises des VG Regensburgs in einem Hauptsacheverfahren setzt jedenfalls das Münchner Gesundheitsamt weiterhin darauf, das sog. "Masernschutzgesetz" auch mittels Zwangsgeldern durchzusetzen. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Vermutlich muss sich in Bayern der VGH München nochmals deutlicher äußern, um diesem behördlichen Treiben ein Ende zu setzen, in den anderen Bundesländern liegen, soweit ersichtlich, weiterhin gar keine Eilentscheidungen von Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen vor."

2. Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das sog. "Masernschutzgesetz"

Das von RA Dr. Lipinski geführte Eil- und Hauptsacheverfahren ist weiterhin beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Verfahrensdauer beträgt mittlerweile rund 3 Jahre, ohne dass bislang ein auch nur ungefährer Entscheidungszeitraum absehbar wäre.

Im Februar 2024 wird das Bundesverfassungsgericht vermutlich seine übliche Jahresvorausschau auf seiner Internetseite veröffentlichen. Es bleibt abzuwarten, ob in dieser (endlich) auch das Verfahren 1 BvR 2700/20 aufgeführt werden wird.
Die Bearbeitungsdauer ist einerseits völlig unbefriedigend und viel zu lange, andererseits könnte diese auch ein Indiz dafür sein, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde, die eine große Vielzahl an juristischen wie medizinischen und statistischen Argumenten enthält,
besonders intensiv prüft.

3. Menschenrechtsbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen das (mittlerweile) außer Kraft getretene Covid-Teilimpfpflichtgesetz

Hier rechnet die von RA Dr. Lipinski vertretene Klägergruppe damit, dass im Jahr 2024 zumindest über die Zulässigkeit der im September 2022 eingereichen Menschenrechtsbeschwerde entschieden werden wird. Das Verfahren betrifft eine Vielzahl an Grundsatzfragen, die u.a. auch für das deutsche Masernschutzgesetz relevant sind.

Heidelberg, den 03.01.2024

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 03.01.2024 von Dr. Lipinski
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