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Deutliche Verfassungsverstöße in diversen Landeswahl-gesetzen

Im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Vorprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski in mehreren Bundesländern, darunter Bremen, Bayern und Hessen, gleich mehrere verfassungswidrige Regelungen, betreffend das Landtagswahlrecht, festgestellt. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Es ist teilweise erschreckend, in welchem Umfang gleich mehrere Bundesländer noch nicht einmal ansatzweise bereit sind, die bisherige Verfassungsgerichtsjudikatur umzusetzen. Im Falle von Wahlanfech-tungen bereits erfolgter Wahlen (Beispiel: Bremen) oder künftiger Wahlen (Bei-spiel: Hessen oder Bayern) sollten unbedingt alle Wahlfehler zusammen gerügt werden, damit eine hinreichende Ergebnisrelevanz plausibel geltend gemacht werden kann"

Einzelheiten zu den teils offensichtlichen Verfassungsverstößen werden ggf. im Rahmen einer künftigen Pressemitteilung veröffentlicht werden. Derzeit ist dies noch nicht möglich, da noch nicht sicher feststeht, ob Wahlanfechtungen erfolgen werden.

Heidelberg, den 08.06.2023

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 08.06.2023 von Dr. Lipinski
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