
Dr. Uwe Johannes Lipinski
Nach meinem Abitur in Sinsheim studierte ich von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und schloss das Studium mit dem 1. Staatsexamen ab. Mein Referendariat absolvierte ich von 2003 bis 2005 am Landgericht Frankenthal mit einer einjährigen Anwaltsstation bei verschiedenen Kanzleien in der Region. Nach dem Abschluss meines 2. Juristischen Staatsexamen 2005 fertigte ich bis 2007 meine Dissertation zum Thema „Die Koppelungsproblematik beim obligatorischen Verfassungsreferendum in Bayern“ an, promovierte schließlich und veröffentlichte diese 2009. Weitere Veröffentlichungen folgten, wie die „Abstimmungen des Bundesvolkes nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG - das verletzte Verfassungsgebot, BayVBl. 2011, 649-657“ und „Die Mehrheitsverhältnisse bei der Verfassungsrevision nach Art. 74 Abs. 4 BV, BayVBl. 2010, 589-594“.
Anschließend sammelte ich bis zur Gründung meiner eigenen Kanzlei 2011 praktische anwaltliche Erfahrungen in mittelständischen Kanzleien in Heidelberg und Pforzheim. 2014 schloss ich meine Weiterbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht ab und spezialisierte ich mich über das allgemeinen Zivilrecht hinaus mit meiner Anwaltskanzlei auf die Bereiche des Verwaltungsrechts, des Staats- und Verfassungsrecht inklusive des EU-Rechts und dem Recht der EMRK-Beschwerde sowie auch auf das Miet- und WEG-Recht. Meine Tätigkeit weitete sich schnell bundesweit aus. Mittlerweile besteht meine Rechtsanwaltskanzlei aus einem gut eingespielten Team aus Rechtsanwälten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Sekretariatskräften sowie temporär auch Praktikanten. Weiteres über die Arbeit meines Teams und mir erfahren Sie regelmäßig unter „Aktuelles“.