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Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn, dessen Nachbarn und der Baubehörde. Als Anwaltskanzlei vertreten wir sowohl Baurechtsbehörden, Bauherren und Nachbarn als auch Architekten bei sämtlichen Fragestellungen des öffentlichen Baurechts. Von zunehmender Bedeutung sind die Beratung und gerichtliche Vertretung von Kommunen bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, ebenso die Vertretung von Grundstückseigentümern und Gemeinden in Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO).
Auch im öffentlichen Baurecht liegt in der Regel der Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit zunächst in der außergerichtlichen Interessendurchsetzung. Aufgrund unserer anwaltlichen Erfahrung und fachlicher Expertise für öffentliches Baurecht wissen wir nur allzu gut, dass es sich lohnt, bereits vorgerichtlich tätig zu werden, insbesondere im Planaufstellungsverfahren, im Angrenzerbenachrichtigungsverfahren nach § 58 LBO und im Widerspruchsverfahren. Eine nicht rechtzeitige außergerichtliche Interessendurchsetzung kann u.a. dazu führen, dass z.B. Nachbarn selbst mit ihren begründeten Einwendungen ausgeschlossen sind.

Haben Sie zum Beispiel eine Baugenehmigung beantragt, deren Erteilung die Baubehörde verweigert? Oder wollen Sie sich als Nachbar gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Wehr setzen? Oder möchten Sie einen neuen Bebauungsplan nach § 47 VwGO gerichtlich anfechten? Als spezialisierte Anwaltskanzlei beraten wir Sie gerne und setzen uns kompetent für Ihre Anliegen aus dem öffentlichen Baurecht ein!