Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Kein Zweifel: Die direkte Demokratie ist im Kommen. In allen Bundesländern steigt die Anzahl von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. In fast allen Bundesländern steigt auch die Zahl von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden. Viele Bürger wollen aktiv mitgestalten; ihnen reicht es nicht mehr aus, nur alle 4 oder 5 Jahre den Gemeinde- oder Kreistag oder Landrat und (Ober-)Bürgermeister zu wählen.
Erreicht ein Bürgerbegehren die erforderliche Stimmenzahl, stellt sich für den einzelnen Gemeinderat und auch für den Gemeinderat als Gremium die Frage, ob das Bürgerbegehren rechtlich überhaupt zulässig ist. Im Falle einer Ungültigkeitserklärung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat stellt sich für die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens wiederum die Frage, ob hiergegen mit Erfolg gerichtlich vorgegangen werden kann.
Als spezialisierte Anwaltskanzlei und vor allem auch als Kanzleiinhaber, der sich seit seinem Studium intensiv mit Fragestellungen direkter Demokratie wissenschaftlich und praxisnah befasst, stehen mein Team und ich Ihnen sowohl für die juristische Verteidigung als auch für die juristische „Abwehr“ von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Das Tätigkeitsfeld reicht von der Erstellung von Rechtsgutachten bis zur gerichtlichen Vertretung. Selbstverständlich vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen für Sie auch bereits im Vorfeld eines Bürgerbegehrens, damit Ihr Bürgerbegehren insbesondere nicht an den nicht zu unterschätzenden formalen Hindernissen scheitert.
Ob Sie Gemeinderat, Bürgermeister oder Vertrauensperson eines Bürgerbegehrens sind, wir werden als spezialisierte Anwaltskanzlei Ihre Interessen von Anfang an effektiv vertreten.
Erreicht ein Bürgerbegehren die erforderliche Stimmenzahl, stellt sich für den einzelnen Gemeinderat und auch für den Gemeinderat als Gremium die Frage, ob das Bürgerbegehren rechtlich überhaupt zulässig ist. Im Falle einer Ungültigkeitserklärung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat stellt sich für die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens wiederum die Frage, ob hiergegen mit Erfolg gerichtlich vorgegangen werden kann.
Als spezialisierte Anwaltskanzlei und vor allem auch als Kanzleiinhaber, der sich seit seinem Studium intensiv mit Fragestellungen direkter Demokratie wissenschaftlich und praxisnah befasst, stehen mein Team und ich Ihnen sowohl für die juristische Verteidigung als auch für die juristische „Abwehr“ von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Das Tätigkeitsfeld reicht von der Erstellung von Rechtsgutachten bis zur gerichtlichen Vertretung. Selbstverständlich vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen für Sie auch bereits im Vorfeld eines Bürgerbegehrens, damit Ihr Bürgerbegehren insbesondere nicht an den nicht zu unterschätzenden formalen Hindernissen scheitert.
Ob Sie Gemeinderat, Bürgermeister oder Vertrauensperson eines Bürgerbegehrens sind, wir werden als spezialisierte Anwaltskanzlei Ihre Interessen von Anfang an effektiv vertreten.