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Bildungsrecht

Das Bildungsrecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts besteht im Wesentlichen aus den Teilbereichen Kita-Recht, Schulrecht und Hochschulrecht. Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team verfügen auch hier über ausreichende Erfahrungen und können Sie und Ihre Kinder optimal beraten. Die Kanzlei vertritt hier vor allem Eltern und deren Kinder, Schüler und Studenten, Professoren sowie im Einzelfall auch Universitäten iund sonstige Bildungsreinrichtungen.