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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist das Rechtsgebiet, das alle Rechtsnormen umfasst, welche das wirksame Zustandekommen sowie vor allem die Abwicklung und praktische Durchführung, die Verletzung und auch die Rückabwicklung von Verträgen regeln. Der wohl mit Abstand häufigste und praxisrelevanteste Vertragstypus ist der Kaufvertrag, daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Verträge mit speziellen rechtlichen Besonderheiten: Arbeitsverträge, Bauverträge, Darlehensverträge, Grundstückskaufverträge, Mietverträge, Studienplatzvermittlungsverträge oder auch Werkverträge sind nur wenige Beispiele.

Rechtsanwaltliche Tätigkeiten im Bereich des Vertragsrechts ist sehr vielfältiger Natur. Nicht wenige Mandanten wollen wissen, wie ein von ihnen abgeschlossener Vertrag überhaupt auszulegen ist (Stichwort: „Was meint dieser Absatz im Vertrag eigentlich?“). Oft geht es aber auch um die Frage, wie man aus einem abgeschlossenen Vertrag wieder „herauskommt“, d.h. ob und falls ja, wie man sich vom Vertrag wieder lösen kann. Hier stehen Fragen wie Anfechtung, Widerruf oder der Rücktritt vom Vertrag im Mittelpunkt. Nicht selten wollen Mandanten wissen, ob ihnen vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner zustehen, weil der Vertragspartner aus ihrer Sicht vertragliche Pflichten verletzt hat. Schließlich stellt sich aber auch oft die Frage, wie ein juristisch „wasserdichter“ Kauf-, Miet- oder anderer Vertrag überhaupt zu formulieren ist. Egal, was Ihr konkretes Anliegen sein mag, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir prüfen Ihre rechtlichen Fragen des Vertragsrechts gerne.