Bundes- und Landesverfassungsrecht, insbesondere Bundes- und Landesverfassungsbeschwerden
Die Verfassungsbeschwerde auf Bundesebene ist bereits seit langem fast jedermann ein Begriff – selbst juristisch und politisch weniger interessierten Bürgern ist sie bekannt. Mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde kann der Bürger seine Grundrechte gegenüber jeglicher Form deutscher Staatsgewalt verteidigen, wobei i. d. R. der fachgerichtliche Rechtsweg vorher auszuschöpfen ist. Nur wenige Anwaltskanzleien haben sich bislang auf die Materie des (Bundes-)Verfassungsrechts spezialisiert. Noch weniger Anwälten ist das Landesverfassungsrecht der 16 Bundesländer vertraut. Die Anzahl der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jährlich eingereichten Verfassungsbeschwerden steigt seit Jahren konstant an. Auch wenn die Rechtsanwaltskammer, unverständlicherweise, bislang noch keine Fachanwaltschaft für Verfassungsrecht eingerichtet hat, können Sie sicher sein, dass mein Team und ich Ihre verfassungsrechtlichen Interessen aufgrund weitreichender Erfahrungen und Fortbildungen optimal vertreten werden. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Verfassungsrecht werden wir auch stets die europarechtlichen und menschenrechtlichen Bezüge Ihrer Angelegenheit beachten. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen nicht nur in den "klassischen" Verfassungsbeschwerdeverfahren, sondern auch in den zahlenmäßig weniger vorkommenden Bereichen (z.B. im Bereich der Volksentscheids- und Wahlanfechtungen; Popularklageverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof; Beratung von Volksinitiativen; Vorlageverfahren nach Art. 100 GG, Organstreitverfahren u.Ä.). Als Anwaltskanzlei sind wir mit gesamtgesellschaftlich bedeutenden Verfassungsbeschwerdeverfahren vertraut und führen auch verfassungsrechtliche Musterverfahren insbesondere vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Sie wollen als Bürger gegen eine staatliche Maßnahme (z.B. ein letztinstanz- liches Urteil) Verfassungsbeschwerde einlegen? Oder Sie benötigen als Vertreter einer Partei, einer Fraktion oder einer Behörde ein verfassungsjuristisches Rechtsgutachten oder eine verfassungsgerichtliche Vertretung? Dann stehen wir Ihnen gerne mit unserer fachlichen Expertise zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!