Anwalt für Staats- und Verfassungsrecht
Neben dem Verwaltungsrecht bildet das Staats- und Verfassungsrecht die zweite Säule des öffentlichen Rechts. Es befasst sich sowohl mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, deren Beziehungen untereinander und auch mit der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den dem staatlichen Einflussbereich unterworfenen Bürgern (Grundrechte).
Die Bereiche, in denen ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verfassungsrecht tätig werden kann, sind zahlreich. Die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski befasst sich vor allem mit folgenden Bereichen, in denen staats- und verfassungsrechtlicher Expertise und Sachkunde zwingend erforderlich sind. Da das deutsche Verfassungsrecht vom EU-Recht und dem Recht der
Europäischen Menschenrechtskonvention mittlerweile kaum noch zu trennen ist, hat sich die Kanzlei auch auf diese Materien spezialisiert.
Ebenso sind wir auch im Bereich von Spezialmaterien tätig, die selbst unter Rechtsanwälten kaum bekannt sind, wie z.B. das Wahlanfechtungsverfahren, das Organstreitverfahren oder das bayerische Popularklageverfahren nach Art. 98 S. 4 der Bayerischen Verfassung.
- Bundes- und Landesverfassungsrecht, insbesondere Bundes- und Landesverfassungsbeschwerden
- EU-Recht
- Menschenrechtsbeschwerden und Recht der EMRK
- Landesvolksinitiativen, Landesvolksbegehren und Landesvolksentscheide