Privates Miet- und Wohnungseigentum-Recht
Im Bereich des Wohnraummietrechts kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Konflikten. Mietrechtliche Auseinandersetzungen betreffen häufig die Höhe der Nebenkostenabrechnung, die Zulässigkeit einer Mieterhöhung sowie die Rechtmäßigkeit ordentlicher oder fristloser Kündigungen. Insbesondere Kündigungen wegen (ggf. vermeintlichen) Eigenbedarfs des Vermieters sind Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Vermieter wie Mieter haben ferner einen erheblichen Beratungsbedarf, wenn die Rechtmäßigkeit gewisser mietvertraglicher Klauseln zwischen den Parteien streitig ist (z.B. Endrenovierungsklauseln, Instandhaltungsklauseln u. Ä.). Die recht häufige Änderung der Rechtsprechung zu wichtigen Fragen des Mietrechts sowie der regelmäßige Hinweis von Mietervereinen auf unrichtige Nebenkostenabrechnungen sind weitere Gründe für Mieter und Vermieter, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Das Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere die gerichtliche Anfechtung oder Verteidigung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung sowie die Beitreibung von Hausgeldern. Unterlassungsansprüche zwischen der WEG und dem einzelnen WEG-Mitglied oder zwischen WEG-Mitgliedern sind ebenfalls oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung.
Sie sind Wohnungseigentümer und halten zum Beispiel einen Beschluss Ihrer Wohnungseigentümerversammlung für rechtswidrig? Sie sind Mieter, der den vom Vermieter behaupteten Eigenbedarf für vorgetäuscht hält? Oder Sie sind Vermieter und wollen Ihren zahlungsunwilligen Mieter mit gerichtlicher Hilfe aus Ihrer Wohnung heraus klagen? Dann sind wir als Anwaltskanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!