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Rechtsgebiete

Als Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Sie kompetent mit unserer langjährigen Erfahrung und besonderem Fachwissen im Bereich des Verwaltungsrechts. Was das Verwaltungsrecht alles umfasst und in welchen Bereichen wir Sie mit unserer besonderen Expertise vertreten können, wie beispielsweise dem Kommunalrecht, dem öffentlichen Baurecht, Bildungsrecht oder auch bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, sehen Sie beim Anklicken auf das Rechtsgebiet.
Da eine enge Verflechtung zwischen dem Verwaltungs-, Staats- und Verfassungsrecht besteht und hier bei Rechtsanwalt Dr. Lipinski auch die Besonderheit der Schwerpunktsetzung sowohl bereits im Studium als auch bei der Promotion besteht, entwickelte sich hier zeitnah ein weiterer Hauptschwerpunkt der Kanzlei. Aufgrund des „Nischendaseins“ dieses Fachbereichs wird leider von der Rechtsanwaltskammer bis heute keine Fachanwaltschaft für Staats- und Verfassungsrecht angeboten. Über das Studium und die Promotion von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski hinaus weist die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski nun durch verschiedene Mandate, Fortbildungen und jahrelanger Erfahrung eine besondere Expertise für diesen Bereich auf. Eine genauere Erläuterung der Schwerpunktsetzungen in diesem Bereich sehen Sie beim Anklicken des Rechtsgebiets „Staats- und Verfassungsrecht“
Als Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht zeigte sich durch die besondere Fachkompetenz ein wichtiger Vorteil bei der anwaltlichen Vertretung von Mandaten auch aus dem Bereich des Vertragsrechts, so dass sich hieraus ein weiteres Tätigkeitsfeld mit besonderer Expertise für die Anwaltskanzlei entwickelte. Besonders im Bereich der oft unterschätzten Formalia werden hier die besonderen Kompetenz- und Erfahrungswerte der Anwaltskanzlei eingesetzt. Weitere Informationen zu dem Rechtsgebiet und möglichen Mandaten finden Sie unter „Vertragsrecht“
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht begleitet Rechtsanwalt Dr. Lipinski bereits seit 2008, dem Jahr seiner Anwaltszulassung, durch vielfältige Mandate. Diese Rechtsgebiete stellten daher auch 2011 bei der Kanzleigründung einen Schwerpunkt dar, sodass die Kanzlei in diesen Bereichen auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken kann. Nähere Erläuterungen hierzu werden unter Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Button einfügen) dargelegt.