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Zweite Verfassungsbeschwerde in Sachen Bürger- meisterwahlanfechtung Eppelheim eingereicht

Im Auftrag seines Mandanten Georg S. hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski gestern die zweite Verfassungsbeschwerde gegen den nunmehr vorliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.10.2017, Az. 1 S 2021/17, beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die zweite Verfassungsbeschwerde enthält im Gegensatz zur bereits eingereichten ersten Landesverfassungsbe- schwerde auch eine Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs.

Wann der Verfassungsgerichtshofs entscheiden wird, ist derzeit nicht absehbar.

Heidelberg, den 28.11.2017

Dr. Uwe Lipinski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 28.11.2017 von Dr. Lipinski
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