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Weitere Klage gegen die Volksabstimmung zu S21 eingereicht
Wie zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde von einer weiteren Person ebenfalls eine Klage beim baden-württembergischen Staatsge-richtshof gegen die Volksabstimmung zu "Stuttgart 21" eingereicht.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski und seine Mandanten begrüßen diese weitere Klage ausdrücklich.
Heidelberg, den 17.01.2012
Eingestellt am 17.01.2012 von Dr. Lipinski
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