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Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26.09.2021

Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat im eigenen Namen gegen einen Beschluss des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages Wahlprüfungsbe- schwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Er rügt neben dem Berliner Wahlchaos, über das die Presse reichlich berichtet hat, u.a. auch die formelle Verfassungs-widrigkeit zahlreicher Normen des Bundeswahlgesetzes, etwa der Fünf-Prozent-Hürde und der Drei-Direkt-Mandate-Regelung, von der die Links-partei profitiert hatte. Rechtsanwalt Dr. Lipinski:"Eine ganze Reihe an Wahlge- setzen ist formell verfassungsrechtlich mindestens sehr bedenklich, weil diese als bloßes Einspruchsgesetz behandelt worden sind, aber, nach altem wie neuem Verfassungsrecht (Art. 84 I GG a.F. und Art. 84 I n.F.) voraussichtlich der Zustim- mung durch den Bundesrat bedurft hätten."

Das Aktenzeichen lautet 2 BvC 10/23.

Wann mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu rechnen sein wird, steht derzeit noch nicht fest.

Heidelberg, den 24.01.2023

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 24.01.2023 von Dr. Lipinski
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