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Wahleinspruch gegen die Heidelberger Gemeinderatswahl beim Regierungspräsidium eingereicht - Emeritierter Staatsrechtsprofessor Reinhard Mußgnug aus Heidelberg unterstützt den Wahleinspruch mit seiner Unterschrift
Nach der (absehbaren) Zurückweisung des Wahleinspruchs durch das Regie- rungspräsidiums Karlsruhe wird eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht werden. Vor der nächsten Oberbürgermeisterwahl in Hei- delberg dürfte vermutlich jedoch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegen. Rechtsanwalt Dr. Lipinski weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass die Ergebnisrelevanz der Minderjährigenstimmen bei der Oberbürgermeister- wahl vermutlich nicht im gleichen Maße gegeben sein dürfte wie bei der Gemein- deratswahl. Während bei der Gemeinderatswahl relativ wenige Stimmmen über einen Sitz mehr oder einen Sitz weniger entscheiden, wäre dies bei einer Ober- bürgermeisterwahl nur dann der Fall, falls die Kandidaten sehr eng beiander lie- gen würden.
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Heidelberg, den 11.06.2014


Eingestellt am 11.06.2014 von Dr. Lipinski
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