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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stärkt die Kompetenzen der Oberbürgermeister von Gemeinden, die zugleich untere Baurechtsbehörde sind

Mit Urteil vom 09.03.2012, Az. 1 S 3326/11 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass § 36 BauGB auf Gemeinden, die zugleich untere Baurechtsbehörde sind, keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass in solchen Gemeinden für die Erteilung von Baugenehmigungen und für sonstige bauplanungsrechtliche Entscheidungen nach §§ 31, 33-35 BauGB allein der (Ober-)Bürgermeister zuständig ist. Hingegen steht dem Gemeinderat nach den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften keine Mitentscheidungskompetenz zu.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Die Entscheidung des höchsten baden-württember- gischen Verwaltungsgerichts ist sehr zu begrüßen. Insbesondere ist als positiv hervorzuheben, dass der Verwaltungsgerichtshof ein entsprechendes Mitwir- kungsrecht des Gemeinderats nicht aus der kommunalen Selbstverwaltungs- garantie hergeleitet hat."



Eingestellt am 02.04.2012 von Dr. Lipinski
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