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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz kündigt Entscheidung über das Eilverfahren an
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat angekündigt, über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das neue rheinland-pfälzische Kom- munalwahlgesetz bereits am 04.04.2014 zu entscheiden.
Das entsprechenden Aktenzeichen lautet VGH A 17/14. Dies geht aus einer Mit- teilung des Verfassungsgerichtshofs vom 04.03.2014 hervor, die Rechtsanwalt Dr. Lipinski vor kurzem erreicht hat.
Das entsprechenden Aktenzeichen lautet VGH A 17/14. Dies geht aus einer Mit- teilung des Verfassungsgerichtshofs vom 04.03.2014 hervor, die Rechtsanwalt Dr. Lipinski vor kurzem erreicht hat.
Heidelberg, den 12.03.2014
Eingestellt am 12.03.2014 von Dr. Lipinski
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