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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bestätigt seine Eilentscheidung vom 04.04.2014 – Erfolg für Mitglieder der Piratenpartei Rheinland-Pfalz

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in seinem heutigen Beschluss seine Eilentscheidung vom 04.04.2014 bestätigt. Die Entscheidung in der Hauptsache hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

Die Vorschriften des neuen rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes, die den Aufdruck geschlechterparitätsbezogener Angaben auf den amtlichen Stimmzetteln vorsehen, sind für verfassungswidrig erklärt worden. Im Einzelnen sahen die Normen den wörtlich dem Art. 3 II 1 GG entnommenen Aufdruck „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ vor sowie die Information über den gegenwärtigen Geschlechteranteil in der jeweiligen kommunalen Vertretungs- körperschaft, ferner die Angabe des Geschlechts der jeweiligen Bewerber sowie Angaben zum Geschlechteranteil auf den einzelnen Wahlvorschlägen.

Der Versuch, auf dem Stimmzettel Wahlkampf zu machen, ist somit endgültig gescheitert. Es ist zu erwarten, dass in anderen Bundesländern vergleichbare Gesetze nicht mehr erlassen werden, weshalb die Entscheidung auch über das Bundesland Rheinland-Pfalz hinaus Bedeutung hat.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und dessen Pressemitteilung sind unter

http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f3be-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=ae310bde-6993-9641-69a3-532377fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

im Internet abrufbar.

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Heidelberg, den 13.06.2014



Eingestellt am 13.06.2014 von Dr. Lipinski
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