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Aktueller Stand der Verfassungsbeschwerde gegen die bereichsbezogene Impfpflicht
Das vom Bundesverfassungsgericht mitgeteilte Aktenzeichnen lautet 1 BvR 2649/21. Am Freitag, den 07.01.2022 wurde der bisherige Vortrag im Hauptsacheverfahren, was die medizinische Thematik anbelangt, nochmals deutlich erweitert. Im Mittelpunkt stand auch insoweit die offensichtliche Unverhältnismäßigkeit einer bereichsbezogenen Impfpflicht, aber auch der Umstand, dass es sich entgegen allerlei Aussagen von Politikern, kaum um einen mehrmonatigen "Zufall" handeln kann, dass Impfmeister Bremen nicht nur Impfmeister, sondern auch Hospitalisierungs"meister" ist. Rechtsanwalt Dr. Lipinski "Dass ggf. eine genaue medizinische Begründung für diesen seit Wochen bestehenden Zustand, möglicherweise noch nicht vorliegt, ändert an dem Faktum rein gar nichts!"
Es wird noch weiterer umfassender Vortrag erfolgen, insbesondere in medizinischer Hinsicht. Wann mit einer abschließenden Begründung des Hauptsache- und des Eilantrags sowie mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag zu rechnen sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Heidelberg, den 07.01.2022
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 04.01.2022 von Dr. Lipinski
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