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VGH Kassel modifiziert seine bisherige Rechtsprechung in Sachen Maskenpflicht und sonstige Corona-Maßnah- men
allesamt von anderen Antragstellern initiiert worden waren, in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg hätten. Nunmehr hat der VGH Kassel jedoch einräumen müssen, dass er die Erfolgsaussichten in der Hauptsache mittlerweile als offen einstufen würde. Grund hierfür war, dass Rechtsanwalt Dr. Lipinski – anders als offenbar in allen bisherigen Verfahren, die beim VGH Kassel anhängig waren – „(…) im Wesentlichen auch die tatsächlichen Grundlagen der Pandemiebekämp-fung wie etwa die Genauigkeit der Tests, die Sinnhaftigkeit der AHA-L-C-Regeln, die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts etc. in Frage (…)“ gestellt hat.
Gegen den Beschluss vom 28.10.2020 wurde fristgemäß eine umfassende An- hörungsrüge erhoben. Nach deren (zu erwartender) Zurückweisung wird lan- desverfassungsgerichtlicher Rechtschutz in Anspruch genommen werden. Gerügt wird insoweit insbesondere ein Verstoß gegen das spezifisch landesverfassungs- rechtliche Zitiergebot des Art. 63 II LV.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Die Entscheidung belegt, dass sich umfassender Vortrag, der wirklich auf alle Mängel der RKI-Statistik und -Risikoeinschätzung eingeht, lohnen kann. Das Hauptsacheverfahren wird vermutlich spannend werden, weil zumindest dort nunmehr auch die Landesregierung, die zu fast allen Kritikpunkten an der RKI-Risikoeinschätzung monatelang eisern geschwiegen hat, Stellung nehmen wird.“
Die Verfahren werden vom bekannten Impfzwanggegner und Medizinjournalisten Hans Tolzin finanziert.
Heidelberg, den 17.11.2020
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 17.11.2020 von Dr. Lipinski
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