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Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt eine ganze Reihe an Bußgeldbestimmungen - Frühere Bußgeld- bestimmungen in Thüringen u.a. zur sog. Maskenpflicht und zur Kontaktdatenangabenpflicht verfassungswidrig
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Die Entscheidung ist zumindest ein erster Schritt. Ob und in welchem Maße die Entscheidung auch auf andere Bundesländer übertrag- bar ist, muss nun in jedem Einzelfall geprüft werden. Bedauerlich ist, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof keine Beweisaufnahme durchgeführt hat in Sachen Zuverlässigkeit und Reichweite der Aussagekraft der PCR-Tests. Diese u. a. Thematiken sollte unbedingt in allen Corona-Verfahren (weiterhin) forciert werden."
Das Urteil ist mittlerweile auch auf der Homepage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs unter
http://www.thverfgh.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&thverfgh&entscheidungen
veröffentlicht.
Heidelberg, den 01.03.2021
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 01.03.2021 von Dr. Lipinski
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