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"Studimed" nimmt (erste) Klage zurück!

Infolge der jüngsten Niederlage der Studimed-GmbH vor dem Bundesgerichtshof (vgl. hierzu die Pressemitteilung vom https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Studimed
hat diese bereits eine Klage vor dem Landgericht Mannheim zurückgenommen. Sehr zur Freude des dortigen Studimed-Opfers muss die Studimed GmbH nunmehr die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

„Diese Entwicklung ist ein bedeutender Schritt für alle, die von den fragwürdigen Geschäftspraktiken der Studimed GmbH betroffen sind und von ihr mit dubiosen Zahlungsaufforderungen belästigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Lipinski. Die Rücknahme der Klage ist ein jedenfalls erster Beleg, dass unsere rechtliche Einschätzung zutreffend war und dass die unrechtmäßigen Forderungen der Studimed GmbH keinen Bestand haben. Dies gilt jedenfalls für einen Teil der Fälle.
„Unsere Kanzlei steht weiterhin an Ihrer Seite, um Sie fachkundig und engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen“, so Dr. Lipinski weiter. „Gerade in Fällen, in denen die Studimed GmbH bereits Geld von gutgläubigen Kunden erhalten hat oder aber noch zu klagen beabsichtigt, besteht die Chance, bereits geleistete Zahlungen zurückzuholen beziehungsweise sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.“
Für eine unverbindliche Erstberatung sowie eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch. Wir beraten und vertreten Sie europaweit – vor Ort in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Video.

Heidelberg, den 23.06.2025

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 23.06.2025 von Dr. Lipinski
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