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Studimed
Klage gegen „StudiMed“ ?
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit StudiMed gemacht? Brauchen Sie einen Anwalt, der Sie bei Ihren Schwierigkeiten mit StudiMed unterstützt? Möchten Sie Ihr Geld zurück oder StudiMed kündigen?
Dann sind wir dank unserer Expertise als Anwaltskanzlei Dr. Lipinski Ihr richtiger Ansprechpartner!
Schon 2023 konnten wir bereits ein erstes positives Urteil gegen die StudiMed SV GmbH erwirken. Weiteres erfahren Sie in unseren Pressemitteilungen oder auch gerne in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch, zu dem Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren können. Wir beraten und vertreten Sie fachlich versiert und mit hohem Engagement, europaweit und unkompliziert, vor Ort in der Kanzlei, telefonisch oder auch per Videozuschaltung!
Als bestmögliche Referenz für unsere hohe fachliche Expertise lassen sich in diesem Zusam-menhang auch die immer wieder rechtswidrigen Google-Bewertungen der hiesigen An-waltskanzlei Dr. Lipinski, initiiert durch Herrn Henrik Loll, Geschäftsführer der StudiMed GmbH nennen. So sehr fürchtet Herr Loll wohl die Übernahme weiterer Mandate gegen die von ihm vertretene StudiMed SV GmbH, dass er selbst vor rechtswidrigen Bewertungen nicht zurück-schreckt! Selbstverständlich wehren wir uns gegen diese rechtswidrigen Bewertungen genauso vehement wie wir uns für unsere Mandanten gegen die extrem hohen Zahlungsaufforderungen der StudiMed SV GmbH wehren.
Die bereits in früheren Beiträgen thematisierte und mit Spannung erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem zweifelhaften Geschäftsmodell der StudiMed SV GmbH ist am 05.06.2025 gefallen.
Das Ergebnis war eine krachende und wohlverdiente Niederlage der Studimed SV GmbH! Die höchsten deutschen Zivilrechtsrichter erklärten eine seit langem von der StudiMed SV GmbH verwendete Klausel für unwirksam und nichtig. Konkret ging es um eine Klausel, die einen Bewerber bereits mit einer bloßen Zusage eines Medizinstudienplatzes zur Zahlung eines fünfstelligen Betrages verpflichtete – unabhängig davon, ob der Bewerber den Studienplatz überhaupt annehmen konnte oder
wollte. Einzelheiten hierzu sind u.a. der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 05.06.2025 zu entnehmen, die unter folgendem Link auffindbar ist:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2025&nr=141834&anz=106&pos=0
Was bedeutet das für andere Betroffene?
Solche, die in der gleichen Konstellation – also eine Studienplatzzusage unter Mitwirkung der StudiMed SV GmbH erhalten, den Platz aber nicht angenommen haben – und von der StudiMed SV GmbH mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert werden, können sich nunmehr berechtigte Hoffnungen machen auf eine effektive und erfolgreiche Abwehr der gegnerischen Zahlungsaufforderungen! Entsprechendes gilt für diejenigen Personen, die von der StudiMed SV GmbH bereits zu Zahlungen gedrängt worden sind, d.h. Zahlungen geleistet haben. Diese können sich ebenfalls unter gewissen Voraussetzungen konkrete Hoffnungen machen, bereits geleistete Beträge zurückzuerhalten. Ob Letzteres auch für Personen gilt, die einen angebotenen Studienplatz angenommen haben, ist noch zu genauer prüfen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Das Urteil ist ein Meilenstein für alle Studenten und Studienplatzbewerber, die von der StudiMed SV GmbH ihr Geld zurück haben wollen. Ebenso für alle, die die horrenden Zahlungsaufforderungen nicht leisten können und/ oder nicht bezahlen wollen. Fortan muss man sich daher gegenüber StudiMed nicht mehr primär auf sein Widerrufsrecht stützen, was nicht selten zu einem längeren Streit darüber führte, ob die von der Studimed SV GmbH erteilte Widerrufsbelehrung vollständig und korrekt gewesen ist. Auch die Voraussetzungen einer (ordentlichen oder fristlosen) Kündigung gegenüber der StudiMed SV GmbH dürften jetzt in vielen Fällen nicht mehr erforderlich sein.“
Für die rechtliche Einschätzung der konkreten Erfolgsaussichten in Ihrem Fall sowie für eine anschließende juristische Begleitung in einem Gerichtsverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Lipinski mit all seiner Erfahrung und natürlich auch das gesamte Team der Anwaltskanzlei Dr. Lipinski gerne zur Verfügung! Zu berücksichtigen ist, dass solche Klagen gegen die Studimed SV GmbH meist vor einem Landgericht geführt werden müssen und dass dort Anwaltszwang (§ 78 ZPO) besteht.
Für eine weitere Gruppe der StudiMed-Opfer wird nach Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs zu klären sein, ob sie auch bei schon längerer zurückliegender Zahlung durch eine Klage gegen die Studimed SV GmbH ebenfalls noch Aussicht auf Erstattung ihrer geleisteten Zahlungen haben. Hier wird zu prüfen sein, ab wann der – im Lichte des aktuellen BGH-Urteils objektiv vorliegende – Rückzahlungsanspruch der Verjährung unterliegt.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Die Chancen für die Opfer stehen nach dieser BGH-Grundsatzentscheidung in den meisten Fällen sicherlich sehr gut! Das Urteil bietet eine sehr gute Basis, vielen Betroffenen nachträglich helfen zu können. Schon wegen der
Verjährungsthematik sollten die Betroffenen zumindest eine anwaltliche Erstberatung unverzüglich in Anspruch nehmen. Der hiesige Fall zeigt eindrucksvoll, wie engagierte Rechtsvertretung dazu beitragen kann, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren und die Rechte der Betroffenen zu wahren.“
Bereits in der Vergangenheit hat sich Rechtsanwalt Dr. Lipinski erfolgreich seine Mandantschaft eingesetzt, die von der Studimed SV GmbH verklagt wurden. Näheres hierzu u.a. unter folgenden Links:
Wie sind Sie mit der Studimed SV GmbH in Kontakt geraten?
Sehen Sie sich aktuell deren Forderungen ausgesetzt oder haben Sie diese Erfahrung in der Vergangenheit bereits machen müssen und möchten nun Ihr Geld verständlicherweise zurück? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team, am besten unter der E-Mail-Adresse dr.lipinski@anwaltskanzlei-dr-lipinski.de , und profitieren Sie von unserer Expertise. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall im Rahmen eines Erstberatungsgespräch – europaweit und unkompliziert, vor Ort in der Kanzlei oder auch per Videozuschaltung.
Heidelberg, den 10.06.2025,
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 10.06.2025 von Dr. Lipinski
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