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Staatsgerichtshof Stuttgart gibt Landesverfassungsbe- schwerden von Spielhallenbetreibern teilweise statt - "Steilvorlage" für (künftige) gerichtliche Anfechtungen der Übergangsregelungen des Glücksspielstaatsvertrags
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Die Entscheidung, die in schriftlicher Form noch nicht veröffentlicht ist, ist zumindest ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Un- verständlich ist jedoch, dass der Staatsgerichtshof in mehreren Fällen - trotz An- nahme der Verfassungswidrigkeit - den Gesetzgeber lediglich zum "Nachbes- sern" angewiesen hat." Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Lipinski ist es sehr frag- lich, ob die Voraussetzungen für eine bloße Unvereinbarkeitserklärung mit "Nach- besserungspflicht", die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Praxis nur in seltensten Ausnahmefällen anwendet, hier einschlägig sind.
Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Lipinski spricht einiges dafür, dass der Staatsge- richtshof in einigen Punkten von der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts ab- gewichen ist. Daher würde Sinn machen, wenn die Beschwerdeführer hiergegen, d.h. soweit sie unterlegen sind, das Bundesverfassungsgericht anrufen würden. Spielhallenbetreibern in Baden-Württemberg sollten sich unbedingt auf die neue Entscheidung des Staatsgerichtshofs gegenüber den Verwaltungsbehörden be- rufen. Aber auch Spielhallenbetreiber in anderen Bundesländern sollten den Rechtsweg gegen behördliche Schließungsverfügungen u.ä. Maßnahmen nach diesem Teilerfolg beim Staatsgerichtshof grundsätzlich nicht scheuen.
Einige weiterführende Links zu der Thematik sind die folgenden:
http://www.stgh.baden-wuerttemberg.de/
]http://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Gluecksspielstaatsvertrag_Verwaltungsgericht_Osnabrueck_bestaetigt_Argumentation_im_laufenden_Wiederaufnahmeverfahren_vor_dem_Bayerischen_Verfassungsgerichtshof[/link]
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/urteil-zu-gluecksspielgesetz-in-baden-wuerttemberg-spielhallenbetreiber-bekommen-recht/-/id=1622/did=13605914/nid=1622/bnnefr/
http://www.gamesundbusiness.de/news/details/um-rechte-gekaempft-und-recht-bekommen-6200/
Heidelberg, den 19.06.2014
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Eingestellt am 19.06.2014 von Dr. Lipinski
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