Rufen Sie an
06221/6500584

Spielhallenbetreiber Gerd Brosius aus der rheinland-pfälzischen Gemeinde Baumholder greift das Mindest- abstandsgebot mit einer Landesverfassungsbeschwer- de beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz an

Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat für Spielhallenbetreiber Gerd Brosius aus Baum- holder vor kurzem eine Landesverfassungsbeschwerde gegen das sog. Mindest- abstandsgebot beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz eingereicht. Das Mindestabstandsgebot besagt, dass sowohl zwischen Spiel- hallen als auch zwischen Spielhallen und Einrichtungen, die überwiegend dem Besuch von Minderjährigen dienen, künftig ein Luftlinienabstand von 500m einzu- halten sei. Die Mandantschaft, die über bestandskräftige baurechtliche und ge- werberechtliche Genehmigungen verfügt, in ihrer Nachbarschaft jedoch eine ande- re Konkurrenzspielhalle und mehrere Jugendeinrichtungen hat, hat bereits eine entsprechende Schließungsverfügung der Behörde erhalten. Hiergegen und gegen das § 11 I 1 Nr. 4, 2 des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) und § 11a II 3, 4 LGLüG richtet sich die Landesverfassungsbeschwerde.

Da das Mindestabstandsgebot, welches ursprünglich bereits 2012 vom Landtag verabschiedet wurde, im August 2015 grundlegend verschärft wurde, bestehen hinreichende Chancen, dass der Verfassungsgerichtshof die geltende Jahresfrist als eingehalten einstufen wird. In der Sache wird vor allem ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie und den Gleichheitsgrundsatz gerügt.

Spielhallenbetreiber Gerd Brosius appelliert an andere Spielhallenbetreiber, insbe- sondere an solche, die zusätzlich auch vom neuen Mehrfachkonzessionsverbot betroffen sind, ebenfalls Landesverfassungsbeschwerde einzureichen. Seine Kon- taktdaten lauten:

Gerd Brosius
Zum Adentälchen 25
55774 Baumholder
Tel.: 06783/ 997100
Fax: 06783/ 997104
Email: info@brosius-automaten.de

Spielhallenbetreiber Gerd Brosius ist selber nicht vom Mehrfachkonzessionsver- bot betroffen, hält es aber für sinnvoll, dass auch das Mehrfachkonzessionsverbot beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof angefochten wird.

Heidelberg, den 19.05.2016

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 19.05.2016 von Dr. Lipinski
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Dr. Uwe Lipinski Telefon: 06221/6500584 eine E-Mail schreiben
DAV Fortbildungssiegel