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Spielhallenbetreiber Gerd Brosius aus der rheinland-pfälzischen Gemeinde Baumholder greift das Mindest- abstandsgebot mit einer Landesverfassungsbeschwer- de beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz an
Da das Mindestabstandsgebot, welches ursprünglich bereits 2012 vom Landtag verabschiedet wurde, im August 2015 grundlegend verschärft wurde, bestehen hinreichende Chancen, dass der Verfassungsgerichtshof die geltende Jahresfrist als eingehalten einstufen wird. In der Sache wird vor allem ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie und den Gleichheitsgrundsatz gerügt.
Spielhallenbetreiber Gerd Brosius appelliert an andere Spielhallenbetreiber, insbe- sondere an solche, die zusätzlich auch vom neuen Mehrfachkonzessionsverbot betroffen sind, ebenfalls Landesverfassungsbeschwerde einzureichen. Seine Kon- taktdaten lauten:
Gerd Brosius
Zum Adentälchen 25
55774 Baumholder
Tel.: 06783/ 997100
Fax: 06783/ 997104
Email: info@brosius-automaten.de
Spielhallenbetreiber Gerd Brosius ist selber nicht vom Mehrfachkonzessionsver- bot betroffen, hält es aber für sinnvoll, dass auch das Mehrfachkonzessionsverbot beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof angefochten wird.
Heidelberg, den 19.05.2016
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 19.05.2016 von Dr. Lipinski
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