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Neue Entwicklung im Fall der Familie S. aus Sachsen-Anhalt - Sog. "Masernschutzgsetz" wird möglicherweise Prüfungsgegenstand des OVG Magdeburg
Der hiesige Beschwerdegegner und Mandant wäre, soweit ersichtlich, nach der Entscheidung des OVG Magdeburg der erste, der den fachgerichtlichen Eil-rechtsschutz gegen das sog. "Masernschutzgesetz" ausgeschöpft hätte. Sollte das OVG wider Erwarten die Entscheidung des VG Magdeburg aufheben, droht dem Vater die Verhängung eines Zwangsgeldes und alternativ die Verhängung von Zwangshaft. In diesem Fall würde umgehend auch ein Eilantrag in Karlsruhe ge- stellt werden müssen, ggf. sogar auch beim Straßburger Gerichtshof.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Landeshaupt- stadt Magdeburg sich weiterhin konstant weigert, sich auch nur ansatzweise mit der Frage zu befassen, ob das sog. "Masernschutzgesetz" formell und/ oder ma-teriell verfassungswidrig sein könnte. Angesichts der Tatsache, dass mehrere Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache noch offen sind und angesichts der Tatsache, dass die hiesige Klägergruppe gegen das Gesetz seit vielen Monaten einen immer noch nicht beschiedenen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht
anhängig hat, wäre hier ein anderes Vorgehen der Landeshauptstadt Magdeburg allemal vertretbar gewesen."
Heidelberg, den 09.07.2021
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 09.07.2021 von Dr. Lipinski
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