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Netzwerkdurchsetzungsgesetz mittels Verfassungsbe- schwerde angefochten
Bereits am 28.09.2018 hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski mittels einer Verfassungs- beschwerde im Auftrag mehrerer Mandanten das sog. Netzwerkdurchsetzungs-gesetz (NetzDG) angefochten. Die Einzelheiten können der heutigen Pressemit- teilung von "demo für alle" entnommen werden, die als Anlage beigefügt ist.
Heidelberg, den 01.10.2018
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 01.10.2018 von Dr. Lipinski
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