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Mitteilung zur Anfechtung der Hessischen Landtagswahl vom 08.10.2023 - Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht
Gerügt werden u.a. das nach hessischem Landeswahlrecht existierende Verbot für parteifreie Einzelbewerber zu kandidieren, tausendfache Verstöße gegen Art. 74 I Nr. 1 i. V. m. Art. 75 II der Landesverfassung sowie auch die Teilnahme von Personen ohne Wohnsitz.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Der wichtigste Teil der Rügen ist auch für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl relevant. Wir hoffen, dass der Staatsgerichtshof eine mündliche Verhandlung anordnen wird, damit die bislang naturgemäß nur schriftlich vorliegenden Argumente vertieft werden können. Da es zu sämtlichen Fragen, soweit ersichtlich, noch keine Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs gibt, ist eine mündliche Verhandlung naheliegend."
Die auf Wahlprüfungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Dr. Lipinski wird die Öffentlichkeit über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wird es eine separate Pressemitteilung geben.
Heidelberg, den 20.02.2025
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 20.02.2025 von Dr. Lipinski
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