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Menschenrechtsbeschwerde gegen das deutsche Covid-Teilimfpflichtgesetz: Erstes vorsichtig positives Anzei- chen seitens des Straßburger Gerichtshof

In Sachen Menschenrechtsbeschwerde gegen das deutsche Covid-Teilimfpflicht- gesetz gibt es ein erstes vorsichtig optimistisch stimmendes Anzeichen seitens des Straßburger Gerichtshofs. Mit vor kurzem eingegangenen Schreiben des Gerichtshofs vom 16.09.2022 hat der Gerichtshof nicht nur den Eingang sämtli- cher Unterlagen bestätigt und schon jetzt der vor ca. 3 Wochen eingereichten Menschenrechtsbeschwerde eine Beschwerdenummer zugeteilt, sondern auch mitgeteilt, dass die Sache weiter bearbeitet wird! Was auf den ersten Blick eine bloße Selbstverständlichkeit sein mag, ist in der Praxis des EGMR keineswegs eine Selbstverständlichkeit! In den mit Abstand meisten Fällen eingereichter Men- schenrechtsbeschwerden lautet nämlich die erste und zugleich letzte Mitteilung des Gerichtshofs sinngemäß, dass eine eingereichte Beschwerde uner der ange- gebenen Beschwerdenummer anhängig gewesen sei, für unzulässig oder jeden- falls für offensichtlich unbegründet erklärt worden sei und dass in dieser Sache keine weitere Korrespondenz geführt werden könne.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Berücksichtigt man die bisherige Praxis des Gerichts- hofs, ist unsere eingereichte Menschenrechtsbeschwerde auf dem richtigen Weg! Die gerichtliche Mitteilung legt die Vermutung nahe, dass die Menschen- rechtsbeschwerde vom Gerichtshof nicht als offensichtlich unzulässig oder unbe- gründet eingestuft und daher weiter geprüft werden wird. Unsere Mandanten hoffen, dass wir vielleicht noch in diesem Jahr eine Zulässigkeitserklärung der Beschwerde erhalten werden. Bereits die Thematisierung menschenrechtlicher Grundsatzfragen diesen Gewichts rechtfertigt üblicherweise die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.“

Die Klägergruppe, die das menschenrechtliche Musterverfassungsbeschwerde- verfahren initiiert hat, informiert unter

https://t.me/Masernschutzgesetz?fbclid=IwAR1WI5JFJDhjsgrp33oXa0pHP-CRcRkOkbNURoct70_vhkzzRpCUeDV3CpU

und

https://www.facebook.com/profile.php?id=100070790231972

über den aktuellen Verlauf der Menschenrechts- und Verfassungsbeschwerden sowie sonstigen juristischen Verfahren. Die Gruppe finanziert sich über Spenden-aufrufe.

Heidelberg, den 30.09.2022

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 30.09.2022 von Dr. Lipinski
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