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Menschenrechtsbeschwerde gegen das deutsche Covid-Teilimfpflichtgesetz: Erstes vorsichtig positives Anzei- chen seitens des Straßburger Gerichtshof
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Berücksichtigt man die bisherige Praxis des Gerichts- hofs, ist unsere eingereichte Menschenrechtsbeschwerde auf dem richtigen Weg! Die gerichtliche Mitteilung legt die Vermutung nahe, dass die Menschen- rechtsbeschwerde vom Gerichtshof nicht als offensichtlich unzulässig oder unbe- gründet eingestuft und daher weiter geprüft werden wird. Unsere Mandanten hoffen, dass wir vielleicht noch in diesem Jahr eine Zulässigkeitserklärung der Beschwerde erhalten werden. Bereits die Thematisierung menschenrechtlicher Grundsatzfragen diesen Gewichts rechtfertigt üblicherweise die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.“
Die Klägergruppe, die das menschenrechtliche Musterverfassungsbeschwerde- verfahren initiiert hat, informiert unter
https://t.me/Masernschutzgesetz?fbclid=IwAR1WI5JFJDhjsgrp33oXa0pHP-CRcRkOkbNURoct70_vhkzzRpCUeDV3CpU
und
https://www.facebook.com/profile.php?id=100070790231972
über den aktuellen Verlauf der Menschenrechts- und Verfassungsbeschwerden sowie sonstigen juristischen Verfahren. Die Gruppe finanziert sich über Spenden-aufrufe.
Heidelberg, den 30.09.2022
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 30.09.2022 von Dr. Lipinski
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