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Masernschutzgesetz - Zahl der verhängten Bußgelder und teilweise auch Zwangsgelder nimmt deutlich zu

Aus aktuellem Anlass verweist Rechtsanwalt Dr. Lipinski darauf, dass die Behör- den im immer größeren Maße als bislang das sog. "Masernschutzgesetz" umset-zen, und dies immer öfter nicht nur mittels Bußgelder, sondern auch mittels Zwangsgelder.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Dies dürfte vor allem daran liegen, dass mit dem am 18.08.2022 veröffentlichten Beschluss des BVerfG zum sog. "Masernschutzge- setz" sämtliche Hemmungen der Behörden weggefallen sind, seitdem das BVerfG, wenn auch mit unhaltbarer Begründung, die Masernkombiimpfpflicht jedenfalls und nur für den Kita-Bereich gebilligt hat"

Betroffenen rät Rechtsanwalt Dr. Lipinski dazu, gegenüber Behörden, die Buß- gelder und Zwangsgelder verhängen, sich juristisch zu wehren. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Dies zumindest solange, bis nicht auch über die Masernimpfpflicht für den Schulbereich entschieden worden ist und solange nicht auch der Straßbur- ger Gerichtshof über das sehr weitgehende, insbesondere mit dem bereits ge- billigten tschechischen Gesetz nicht vereinbarte deutsche Gesetz entschieden hat."

Unlängst hat das VG Magdeburg zu Recht betont, dass eine Entscheidung über die Masernimpfpflicht im Schulbereich verfassungsrechtlich durchaus ganz anders ausfallen könnte als für die Bereiche Kindertagespflege und Kindertagesstätte. Auf die entsprechende Pressemitteilung vom 30.09.2022.

https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Verwaltungsgericht_Magdeburg_erteilt_der_Landeshauptsstadt_Magdeburg_erneut_eine_Lektion_im_Bereich_Verfassungsrecht

wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Betroffene können auch die einschlägige Spendengruppe unter

t.me/Masernschutzgesetz
https://www.facebook.com/VerfassungsbeschwerdeMSG
www.unverletzlich.de

unterstützen. Die dortige Beschwerdeführergruppe erwägt im Falle ausreichender Unterstützung den Gang nach Straßburg, sollte deren Verfassungsbeschwerde, der u.a. Lehrer, Ärzte und Schulkinder angehören, abgewiesen werden.

Heidelberg, den 12.11.2022

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 12.11.2022 von Dr. Lipinski
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