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Klage gegen die Großkanzlei Dombert aus Potsdam eingereicht - Erhebliche Bedenken gegen die Gültigkeit der Honorarvereinbarung
Im Auftrag seiner Mandantin, die bislang von der Potsdamer Großkanzlei Dombert in einer Disziplinarsache vertreten wurde, hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski im Dezember 2023 Klage vor dem Landgericht Schwerin eingereicht. Die Mandantin, die zuvor hauptsächlich durch den Partner Prof. Dr. Klaus Herrmann der Sozietät Dombert beraten und vertreten worden war, hat auf Grundlage einer Ende 2020 abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung einen fünfstelligen Betrag an die Sozietät geleistet. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Eine Prüfung hat ergeben, dass diese Honorarvereinbarung vermutlich nicht wenige ungültige Klauseln enthält und daher in Gänze unwirksam sein dürfte. Daher klagen wir auf entsprechende Rückzahlung der geleisteten Beträge."
Ob die Sozietät Dombert zwischenzeitlich ihre Mandatsbedingungen abgeändert hat, ist hier nicht bekannt. Insbesondere Personen, die noch im Jahr 2023 oder zuvor eine Honorarvereinbarung mit der Sozietät Dombert abgeschlossen haben, wird empfohlen, eine rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen.
Mit einer Entscheidung des Landgerichts Schwerin dürfte im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen sein.
Heidelberg, den 20.01.2024
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 20.01.2024 von Dr. Lipinski
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