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Klage gegen den Schmutzwasserbeitragsbescheid des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbands eingereicht

Für einen Mandanten in Brandenburg hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski beim Ver- waltungsgericht Cottbus vor wenigen Tagen eine Klage gegen einen Schmutz- wasserbeitragsbescheid des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbands eingereicht. Der Klage liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der erstmalige Anschluss des besagten Grundstücks erfolgte bereits 1997. Nach Ablauf der Verjährungsfrist wurde ein Betrag durch Bescheid im Jahre 2002 fest- gesetzt. Auf einen Widerspruch des Eigentümers wurde der Bescheid aufgeho- ben. Nach Änderungen des Brandenburgischen Kommunalabgabenrechts im Jah- re 2004 und 2012 wurde nunmehr erneut ein Beitragsbescheid erlassen. Nach er- folglosem Widerspruchsverfahren wurde nunmehr Klage eingereicht.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Wir sind der Meinung, dass die Grundsätze der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 hier nicht berück- sichtigt wurden. Die vom Gesetzgeber eigenmächtig angeordnete Verlängerung der Verjährungsfrist für bereits abgeschlossene, verjährte Sachverhalte dürfte den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben nicht genügen!"

Die eingereichte Klage stellt einen Musterprozess dar, da die rechtliche Pro- blematik für eine Vielzahl von Grundstücken im Land Brandenburg gilt. Für etwaige Rückfragen von Journalisten steht Rechtsanwalt Dr. Lipinski ab 10.10.2013 zur Verfügung.



Eingestellt am 07.10.2013 von Dr. Lipinski
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